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Matterhorn Gotthard Bahn

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Zermatt-Tourismus

Bettmeralp-Tourismus

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Modus, modulares Marketing

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AGB FÜR BILDLIEFERUNGEN

1. Allgemein
Alle Angebote, Lieferungen und elektronischen Übermittlungen, sowie die Überlassung der Nutzungsrechte erfolgen freibleibend und nicht exklusiv ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäfts- oder Bestellbedingungen des Bestellers oder Nutzers ist hiermit widersprochen.  Der Zweck einer jeden Bildlieferung ist die honorarpflichtige Überlassung von Nutzungsrechten an Fotos und bildlichen Darstellungen zu einem vor der Verwendung genau bestimmten Zweck. Der Besteller ist verpflichtet alle die Nutzung betreffenden Auskünfte vollständig und unaufgefordert vor dem Beginn der Nutzung zu erteilen und vor dem Beginn der Nutzung eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzung, so gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und die Agentur ist von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt. Ausdrücklich nicht übertragen werden die Persönlichkeitsrechte der abgebgebildeten Personen, insbesondere von Personen der Zeitgeschichte, sowie möglicherweise bestehende Künstlerrechte an auf den Fotos abgebildeten Werken der bildenden Kunst. 

2. Eigentum 
Bildmaterial, das grundsätzlich nur leihweise für eine begrenzte Zeit überlassen wird, bleibt immer Eigentum von Toni Mohr. Nutzungsrechte gelten erst nach Eingang des Honorars als übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Bildmaterial, Kopien davon, Lithos, elektronische Kopien und Datenträger, oder andere druckfähige Vorlagen, die aus von Toni Mohr gelieferten Bildern bestehen oder diese enthalten, weiterzugeben. Er haftet bei Missbrauch gesamtschuldnerisch. 

3. Fristen 
Bildmaterial wird grundsätzlich nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt.. Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird eine Miete fällig.

4. Reklamationen 
Reklamationen bezüglich der Bildauswahl oder der Qualität des Bildmaterials müssen innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Lieferung geltend gemacht werden, Transportschäden sind sofort anzuzeigen. Bei unterlassener fristgerechter Reklamation ist eine Haftung unsererseits für bereits entstandene und entstehende Kosten ausgeschlossen. Sollten Mißverständnisse hinsichtlich der Bildauswahl vorliegen, erfolgt eine kostenlose Nachlieferung. Ist das der Agentur nicht möglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. 

5. Haftung 
Haftbar ist in jedem Falle der Besteller, auch wenn er im Auftrag Dritter handelt. Er wird insbesondere in folgenden Fällen haftbar gemacht: 
-Verlust und Beschädigung von Bildmaterial: Der Besteller haftet vom Erhalt der Sendung bis zu deren vollständiger Rückgabe. Eventuelle Transportschäden sind unverzüglich bekannt zu geben. Bei Verlust von Originalfotos oder -dias wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von € 500,- pro Bild erhoben. Für Die Wiederbeschaffung von Abzügen von denen ein Negativ vorhanden ist, sowie von Diaduplikaten werden pauschal € 100,- berechnet. 
-Nutzungshonorare: Der Besteller haftet in vollem Umfang für die geschuldeten Nutzungshonorare. 
-Verletzung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen: Der Bildverwender hat das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen zu achten. Er ist verpflichtet vor der Veröffentlichung eine entsprechende Freigabe einzuholen. 
-Weitergabe des Bildmaterials an Dritte: Bei unberechtigter Weitergabe unseres Bildmaterials wird grundsätzlich ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars lt. MFM fällig. Eventuelle weitere Schadenersatzforderungen werden dadurch nicht berührt. 

6. Kosten / Honorare 
Jede Bildverwendung ist honorarpflichtig. Die Höhe der Honorare richtet sich nach der Art der Verwendung. Gültig sind die zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellen Preislisten. Sollten diese aus irgendwelchen Gründen nicht Vertragsbestandteil geworden sein, gilt die zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Honorarübersicht der MFM (SAB für die Schweiz). Die Möglichkeit individueller Preisabsprachen bleibt gegeben. Der Besteller ist verpflichtet vor der Nutzung alle zur Abrechnung notwendigen Angaben zu machen und eine Nutzungsgenehmigung einzuholen. Ein Honoraranspruch entsteht in dem Augenblick, in dem dem Besteller oder dem Nutzer auf eigenen Wunsch eine Nutzungsgenehmigung erteilt wird, oder, wird keine Nutzungsgenehmigung im Vorwege erteilt, mit dem Beginn der Nutzung. Wird eine Nutzung nicht spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Beginn der Nutzung in vollem Umfang vom Nutzer mitgeteilt, so ist Toni Mohr berechtigt, das fünffache des Nutzungshonorars entsprechend der MFM in Rechnung zu stellen. Dieses gilt auch für teilweise nicht oder nicht vollständig mitgeteilte Nutzungen. In diesem Fall wird für den nicht, oder nicht vollständig deklarierten Teil der Nutzung das fünffache Nutzungshonorar in Rechnung gestellt. Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden, unabhängig von der Bildverwendung, Bearbeitungskosten fällig. Deren Höhe richtet sich nach dem Umfang der Bestellung. Die Versand- oder Übermittlungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Verwendung für Layoutzwecke ist anzuzeigen und kostenpflichtig. Schadenersatzansprüche aus Verlust oder Beschädigung werden pauschaliert erhoben (siehe MFM). Durch die Zahlung von Schadenersatz werden keine Eigentums- oder Nutzungsrechte erworben. 

7. Sonstiges 
Eine Urheberbezeichnung (Fotonachweis) im Sinne des §13 UrhG wird so verlangt, dass kein Zweifel am Urheber des Bildes möglich ist. Bei Unterlassung des Urhebervermerkes wird ein Zuschlag von 100% zum Honorar verlangt. Der Besteller / Verwender ist verpflichtet, zwei vollständige Belegexemplare mit Anstrich kostenlos unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Sämtlich Nebenrechte bleiben vorbehalten.  Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, ist Grevenbroich.

Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.